• KäuferschutzKäuferschutz bis 20.000 €
i Corona-Info: Verzögerungen aufgrund von erhöhtem Versandaufkommen möglich Mehr Infos
Zuschuss oder KfW-Förderung für ein barrierefreies Bad

Fördermöglichkeiten für Barrierefreie Bäder im Überblick

Barrierefreies Bad - Förderung und Zuschüsse

Mit fortschreitendem Alter treten unter Umständen körperliche Handicaps auf, welche alltägliche Tätigkeiten, wie z.B. das Duschen, zur körperlichen Herausforderung machen. In diesen Fällen lohnt sich ein Umbau des Badezimmers auf barrierefreie Standards. Für den Umbau können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten. Möglich sind Zuschüsse von Kranken- oder Pflegekassen bzw. eine KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen. Diese Förderungen treten auch in Kraft, wenn ein kompletter Neubau nach bestimmten barrierefreien bzw. altersgerechten Standards getätigt wird.

In einem barrierefreien Badezimmer ist die Ausstattung auf Menschen ausgerichtet, die körperliche Handicaps haben oder geistig beeinträchtig sind. Diese Menschen sollen sich ohne fremde Hilfe weitestgehend selbstständig bewegen können. Damit dies gelingt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein stufenloser Zugang zum Badezimmer bzw. eine Türschwelle von maximal 2 cm Höhe. Außerdem sind diverse Hilfsmittel, wie Haltegriffe an Badewanne und WC oder ein Duschsitz, angebracht. Nicht immer ist ein barrierefreies Badezimmer auch behindertengerecht. Für Rollstuhlfahrer etwa müssen breitere Türen eingebaut werden und viel Platz in und vor dem Duschbereich eingeplant werden. Spezielle Behinderungen, wie z.B. eine Sehbehinderung, schließen weitere Vorgaben mit ein.

InstitutArt der FörderungEigenleistungFörderung abhängig von / Voraussetzungen für die FörderungMaximale Fördersumme
KfW-Bank zinsgünstiger Kredit (159) 100% zweckgebundene Förderung für einen barrierefreien Umbau, keine Altersbegrenzung für Kreditgewährung Kreditsumme bis 50.000 € möglich
Investitionszuschuss für altersgerechtes Bauen (Barrierereduzierung, 455-B) in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten 90 % der Kosten förderfähige Investitionssumme: mind. 2.000 €, maximal 50.000 €

Wenn DIN-18040-2 erfüllt ist, dann Zuschuss in Höhe von 10 % der Kosten für Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung.
5.000 € für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
Investitionszuschuss für altersgerechtes Bauen (Standard "Alters­gerechtes Haus", 455-B) in Höhe von 12,5 % der förderfähigen Kosten 87,5 % der Kosten förderfähige Investitionssumme: mind. 2.000 €, maximal 50.000 €

Wenn die „Standards altersgerechtes Haus“ erreicht werden, dann Zuschuss in Höhe von 12,5 % der Kosten für barrierefreies Badezimmer
6.250 € bei Erreichung des „Standards altersgerechtes Haus“
Krankenkasse Erstattung der Kosten für Hilfsmittel keine Verordnung von Hilfsmitteln durch einen Arzt Einzelfallabhängig
Pflegeversicherung Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds und für Pflegehilfsmittel keine (sofern der max.
Förderbetrag nicht überstiegen wird)
Pflegestufe erforderlich, bezuschusste Maßnahme abhängig vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen zum Zeitpunkt der Antragstellung 4.000 € pro Maßnahme

KfW-Förderung für Altersgerechtes Bauen

Was ist die KfW-Förderung „Altersgerechtes Bauen“

Eine KfW-Förderung für Altersgerechtes Bauen hat das Ziel, bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden, zu unterstützen. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbrüchen.

Kredit oder Investitionszuschuss?

Eine Förderung der KfW-Bank für altersgerechtes Bauen kann als Kredit oder als Zuschuss erfolgen. Der Kredit 159 ist speziell für Maßnahmen zur Barrierereduzierung/ Einbruchschutz oder den Kauf umgebauten Wohnraums konzipiert und hat einen Höchstbetrag von 50.000 € je Wohneinheit. Alternativ können Sie sich bei Ihrem Umbau für den Investitionszuschuss 455-B entscheiden. Dieser wird prozentual von der Investitionssumme vergeben und muss mindestens 200 € bzw. maximal 6.250 € betragen. Beide Förderungen können von Privatpersonen jeden Alters, die Wohnungseigentümer sind, ein Ein- bis Zweifamilienhaus besitzen oder Wohnraum mieten, beantragt werden.

Welche Maßnahmen werden beim Badumbau gefördert?

Der Investitionszuschuss und auch der Kredit können nur zweckgebunden verwendet werden. Beim Badumbau werden folgende Maßnahmen gefördert:

KfW-Geförderte Maßnahmen Badumbau
  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)

Weiterhin müssen für eine Förderung bestimmte technische Mindestanforderungen nach DIN-18040-2 eingehalten werden, wie z. B.:

  1. Das Bad muss eine Mindestgröße von 1,80 x 2,20 Meter haben. Für kleinere Bäder gilt, dass die Bewegungsfläche vor einem Sanitätobjekt mindestens 0,9m x 1,20m groß sein muss. Einzelne Bewegungsflächen dürfen sich aber überlappen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Badezimmer auch mit einem Rollstuhl genutzt werden kann.
  2. Zwingend notwendig ist der Einbau einer bodengleichen Dusche mit einem rutschfesten Belag. Ist das nicht möglich, so genügt auch eine superflache Duschwanne, bei der das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt ist.
  3. Das WC muss höhenverstellbar sein.
  4. Die Einstiegshöhe der Badewanne darf maximal 50 cm betragen. Als Alternative dazu kommt z.B. eine Badewanne mit Tür infrage.
  5. Das Waschbecken muss mindestens 48 Zentimeter tief sein und der Knieraum muss frei bleiben.

Förderung von barrierefreien Duschen

Wie berechnet sich der Investitionszuschuss?

Die Höhe des Investitionszuschusses für einzelne Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren beträgt 10% der förderfähigen Kosten. Maximal können je Wohneinheit 5.000 € ausgezahlt werden. Dieser Zuschuss erhöht sich auf 12,5% bzw. maximal 6250 €, wenn beim Umbau bzw. Neubau der „Standard Altersgerechtes Haus“ erreicht wird. Für diese Baumaßnahmen muss ein Sachverständiger engagiert werden. Dieser berät Sie bei der Planung Ihres Vorhabens, begleitet die Baumaßnahmen, dokumentiert das Vorhaben, bestätigt die Einhaltung der Anforderungen und erbringt den Nachweis des "Standards Altersgerechtes Haus" auf der "Bestätigung nach Durchführung Standard Altersgerechtes Haus" (Formularnummer 600 000 3883). Sachverständige sind z.B. Architekten, Bauingenieure oder Sachverständige aus dem Handwerk mit einer entsprechenden Fortbildung im Bereich Barriereabbau/ Barrierefreiheit.

Zuschussbeträge unter 200 € werden nicht gewährt, daher beträgt die minimale Investitionssumme für Baumaßnahmen nach dem „Standard Altersgerechtes Haus“ 1.600 € und für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung 2.000 €.

Wo und wann beantrage ich die KfW-Förderung?

Beide Förderungen müssen VOR Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden.

Den Investitionszuschuss 455-B können Sie einfach online beantragen. Sie bekommen sofort eine Rückmeldung, ob der Zuschuss grundsätzlich gewährt wird. Nach Beendigung der Bauarbeiten stellen Sie alle förderfähigen Kosten zusammen und übersenden die jeweiligen Rechnungen. Für eine Förderung nach dem „Standard altersgerechtes Haus“ reichen Sie zusätzlich das vom Sachverständiger ausgehändigte Formular "Bestätigung nach Durchführung (Verwendungsnachweis) - Standard Altersgerechtes Haus" ein.

Der Investitionszuschuss wird dann nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen. Weitere Informationen: » Zuschuss 455-B: Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Barrierereduzierung.

Für den Kredit 159 wenden Sie sich vor Beginn der Modernisierungsarbeiten oder dem Kauf der modernisierten Immobilie an Ihren Finanzierungspartner. Dieser beantragt den KfW-Kredit für Sie.


Erstattung von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

Die Krankenkassen gewähren keinen Zuschuss für den Umbau eines Badezimmers auf barrierefreie Standards an sich, übernehmen aber die Kosten für bestimmte Hilfsmittel, wie z. B. Duschsitze, Aufrichtehilfen oder auch Badewannenlifte, wenn diese vom Arzt verschrieben wurden. Welche Hilfsmittel übernommen werden können, müssen Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse absprechen.

Förderung von Hilfsmittel durch die Krankenkasse

Welche Hilfsmittel im Bad werden erstattet?

Eine genaue Liste mit allen Hilfsmitteln im Badezimmer, deren Kosten von den Krankenkassen in der Regel übernommen werden, finden Sie hier.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme von Hilfsmitteln?

Suchen Sie sich die passenden Hilfsmittel aus und lassen Sie sich beraten. Stellen Sie dann am besten eine Liste zusammen und fügen Sie evtl. sogar einen Kostenvoranschlag an. Mit dieser Liste gehen Sie zu Ihrem behandelten Arzt und beantragen eine Verordnung für die einzelnen Hilfsmittel. Diese Verordnung legen Sie dann Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vor. Am besten bestellen Sie das Hilfsmittel erst, wenn Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse erhalten haben.


Zuschuss durch die Pflegeversicherung

Was wird bezuschusst?

Die Pflegekassen bezuschussen Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.000 € je Maßnahme. Eine Eigenleistung des Antragstellers muss nicht eingebracht werden. Allerdings versteht sich eine Maßnahme als Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen, das heißt auch mehrere Einzelmaßnahmen gelten als EINE Maßnahme. Die Zuschussgewährung für eine solche Maßnahme ist immer abhängig vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Alle Veränderungen des Wohnraumes, welche dem Pflegebedürftigen im jeweiligen Gesundheitszustand unterstützen, gelten als eine Maßnahme. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, so kann eine neue Maßnahme nach § 40, Abs.4 SGB XI. beantragt werden.

Welche Einzelmaßnahmen im Bad werden gefördert?

Folgende Einzelmaßnahmen sind von den Pflegekassen nach § 40 SGB XI zuschussfähig bzw. können ganz übernommen werden. Die Entscheidung, ob eine Förderung stattfindet, ist immer abhängig vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen und eine Einzelfallentscheidung. Zur Überprüfung wird gegebenenfalls der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet.

Geförderte Einzelmaßnahmen durch die Pflegeversicherung
  • Einbau eines Duschplatzes, wenn eine Badewanne nicht mehr genutzt werden kann
  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/ WCs (z.B. im Erdgeschoss)
  • Armaturen (mit verlängertem Auslauf und Verbrühschutz)
  • Badewanneneinstiegshilfen
  • rutschhemmender Bodenbeläge, insbesondere in der Dusche
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen: höhenverstellbarer Waschtisch/ höhenverstellbares WC

Der Zuschuss sollte VOR Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden.

Barrierefreies Bad planen

Wenn Sie ein barrierefreies Bad planen, so fragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse und Pflegekasse an, welche Kosten evtl. übernommen werden können. Um weitere Informationen zum KfW-Kredit bzw. zum Investitionszuschuss zu erhalten, wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Finanzierungsberater in Ihrer Nähe. Als Finanzierungspartner stehen der KfW-Bank Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Geschäftsbanken, Bausparkassen uvm. zur Verfügung. Die Berater in Ihrer Nähe können Sie über die Website der KfW-Bank ausfindig machen.

Neben der Finanzierung gibt es weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Vorhaben zu unterstützen. Unsere geschulten Fachberater für altersgerechte Bäder können gemeinsam mit Ihnen eine 3D-Planung Ihres barrierefreien Bades anfertigen. So können Sie sicher sein, dass alle Vorgaben nach DIN-18040-2 eingehalten werden. In unserer Ausstellung vor Ort, in Heilbad Heiligenstadt, finden Sie verschiedene Produkte, welche sich für ein barrierefreies Bad eignen. Zudem finden Sie in unserem Online-Shop eine große Auswahl an Produkten für Ihr altersgerechtes Badezimmer.

X